Damit Ihre Pumpen- und Hebeanlagen auch dauerhaft zuverlässig funktionieren, ist eine regelmäßige Wartung nicht nur ein wohl gemeinter Tipp, sondern gesetzliche Pflicht. Denn gemäß DIN EN 12056 ist unter anderem die regelmäßige Wartung von Abwasserhebeanlagen durch einen Fachmann keine Kann-, sondern eine Muss-Vorschrift. In gewerblichen Betrieben sollte die Wartung einer Hebeanlage alle drei Monate, in Mehrfamilienhäusern alle sechs Monate und in Einfamilienhäusern jährlich durchgeführt werden. Ein Wartungsvertrag mit dem PK-Pumpenservice hat gleich mehrere Vorteile: Sie verpassen keinen Wartungstermin mehr, sie verlängern die Lebensleistung Ihrer Hebeanlage und Sie beugen Mehrkosten im Störungsfall aktiv vor.
Wartungsleistungen
für Pumpen und Hebeanlagen
Für jede Pump- und Hebeanlage erstellen wir individuelle Wartungspläne, die die Betriebszeiten sowie den Betriebszweck berücksichtigen. Selbstverständlich warten wir Ihre Pump- und Hebeanlage auch ohne Vertrag. Die Bestandteile der Wartungen durch den PK-Pumpenservice orientieren sich an den Herstellervorgaben und beinhalten im Wesentlichen:
Wartungsleistungen
für Fettabscheider
Erdeinbau oder frei aufgestellt, für Abscheideranlagen Typ "G" und "D".
Die aufgenommenen Werte werden in einem Wartungsbericht festgehalten, die Reinigungsintervalle werden festgelegt. Die Überprüfung muss nach DIN 4040-100 im festgelegten Intervall jährlich erfolgen.
Wartungsleistungen
für Leichtflüssigkeitsabscheider
Die Wartung beinhaltet die Überprüfung der gesamten Öl-/ Benzinabscheideranlage einschließlich Koaleszenzabscheider und Schlammfang sowie:
Die aufgenommenen Werte werden in einem Wartungsbericht festgehalten, die Reinigungsintervalle werden festgelegt. Die Überprüfung muss nach DIN 1999-100 im festgelegten Intervall (halbjährlich, abweichend min. jährlich) erfolgen.